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BGH, 08.03.1979 - IV ZR 92/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
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Papierfundstellen
- BGHZ 73, 388
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.09.1978 - IV ZB 104/78
Anforderungen an die Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils ins …
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - IV ZR 92/74
Bei der grundlegenden Bedeutung, die der Zustellung, vor allem für den Beginn der Rechtsmittelfrist, zukommt, und im besonderen im Hinblick auf die schwerwiegende Fiktion des Zustellungsdatums bei der Zustellung durch Aufgabe zur Post, müssen an die Einhaltung der für sie vorgeschriebenen Formen strenge Anforderungen gestellt werden (BGHZ 8, 314, 316; BGH RzW 1966, 43 und ständig, zuletzt NJW 1979, 218).Deshalb liegt eine wirksame Zustellung nicht vor, wenn der Vermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle über die Aufgabe zur Post nicht formgerecht vorgenommen worden ist (BGH NJW 1979, 218 m.N.).
- BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
Prozeßfähigkeit
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - IV ZR 92/74
Störungen der Geistestätigkeit sind nach der Lebenserfahrung Ausnahmeerscheinungen (BGHZ 18, 184, 189/190; BGH LM ZPO § 56 Nr. 10). - BGH, 08.03.1979 - IX ZR 92/74
Zustellung ins Ausland durch Aufgabe zur Post
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - IV ZR 92/74
BGH, Urteil vom 08.03.1979 - IX ZR 92/74 . - BGH, 23.10.1963 - V ZR 146/57
Ausländischer Fiskus im Prozeß
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - IV ZR 92/74
Das würde nicht der Fall sein, wenn sie bei Erteilung der Vollmacht für ihren Prozeßbevollmächtigten am 23. Februar 1973 nach deutschem Recht (BGHZ 40, 197, 203) nicht prozeßfähig (§ 55 ZPO) gewesen wäre. - BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52
Zustellung durch Aufgabe zur Post
Auszug aus BGH, 08.03.1979 - IV ZR 92/74
Bei der grundlegenden Bedeutung, die der Zustellung, vor allem für den Beginn der Rechtsmittelfrist, zukommt, und im besonderen im Hinblick auf die schwerwiegende Fiktion des Zustellungsdatums bei der Zustellung durch Aufgabe zur Post, müssen an die Einhaltung der für sie vorgeschriebenen Formen strenge Anforderungen gestellt werden (BGHZ 8, 314, 316; BGH RzW 1966, 43 und ständig, zuletzt NJW 1979, 218).